Reisebedingungen


Vertragsgegenstand

Wir verpflichten uns, Ihnen die vereinbarte Unterkunft zur Verfügung zu stellen und alle weiteren Leistungen zu erbringen, die wir Ihnen mit dem von Ihnen gewählten Reisearrangement anbieten.
Reisebüros dürfen Sonderwünsche nur entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden.
Beachten Sie bitte, dass unsere Leistungen in der Regel erst ab Flughafen in der Schweiz gelten. Wir verweisen Sie auf die jeweiligen Reiseprogramme. Sie müssen deshalb selber besorgt sein, dass Sie sich zur im Reiseprogramm angegebenen Zeit am Abreiseort einfinden.

Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen Ihnen und TAKE iT Travel kommt mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei Ihrem Reisebüro bzw. Ihrer Buchungsstelle zustande.
Von jenem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und TAKE iT Travel wirksam.
Werden Ihnen durch unser Reisebüro Reisearrangements von anderen Reiseveranstaltern vermittelt, so gelten deren eigenen Reise- und Vertragsbedingungen.
Bei allen von TAKE iT Travel vermittelten "Nur-Flug-Arrangements" gelten die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften. TAKE iT Travel ist in diesen Fällen nicht Vertragspartei, und Sie können sich daher auch nicht auf die vorliegenden Allg. Vertrags- und Reisebedingungen berufen.


Preise

Die Pauschalpreise verstehen sich, wo nicht speziell erwähnt, pro Person in Schweizer Franken und gelten bei Barzahlung. Bei Bezahlung mit Kreditkarten wird ein Aufpreis belastet.
Beratung und Reservation: Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle, neben unseren publizierten Preisen und den Buchungsgebühren, zusätzlich Kostenanteile für die Reservationen und Bearbeitung gemäss den Richtlinien des SRV (Schweiz. Reisebüroverband) erheben kann.
Zahlungsbedingungen: Die Reisearrangements sind zu 100% vor Antritt der Reise zu bezahlen. Der Versand der Dokumente erfolgt nach Zahlungseingang.
Preisänderungen: In Ausnahmefällen ist es möglich, dass die Preise erhöht werden müssen (z.B. infolge Treibstoffzuschlägen, höheren staatlichen Abgaben oder Steuern usw.). Sofern die Preiserhöhung 10% des von uns bestätigten Pauschalpreises übersteigt, haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.


Beanstandungen

Entspricht die Reise nicht der Auftragsbestätigung, oder ist sie mit einem anderweitig erheblichen Mangel behaftet, so sind Sie berechtigt, bei der örtlichen TAKE iT Travel Vertretung oder dem Leistungsträger sofort unverzügliche und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Sollte Abhilfe nicht möglich sein, müssen Sie von der örtlichen TAKE iT Travel Vertretung oder vom Leistungsträger eine schriftliche Bestätigung verlangen.
Sofern die örtliche TAKE iT Travel Vertretung nicht innert 48 Stunden eine angemessene Lösung offeriert, können Sie selbst für Abhilfe sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen von TAKE iT Travel ersetzt, jedoch nur im Rahmen der ursprünglich bestellten Leistungen und gegen Beleg.
Sind die aufgetretenen Mängel so schwerwiegend, dass Ihnen die Fortsetzung der Reise oder der Aufenthalt am Ferienort nicht zugemutet werden kann, so müssen Sie von der örtlichen TAKE iT Travel Vertretung oder vom Leistungsträger eine entsprechende Bestätigung verlangen. Die örtliche TAKE iT Travel Vertretung ist verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandungen schriftlich festzuhalten.
Ihre Beanstandungen und Bestätigungen müssen Sie in Ihrem Reisebüro oder an TAKE iT Travel spätestens innert 10 Tagen nach der Rückkehr schriftlich unterbreiten.


Haftung

Allgemein: TAKE iT Travel vergütet Ihnen den Ausfall vereinbarter Leistungen oder Ihren Mehraufwand, soweit es der örtlichen TAKE iT Travel Vertretung nicht möglich war, Ihnen an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu offerieren. Die Haftung von TAKE iT Travel bleibt auf den unmittelbaren Schaden beschränkt.
Für Programmänderungen infolge Flugverspätungen wird keine Haftung übernommen. Insbesondere haftet TAKE iT Travel nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, Streik, behördliche Massnahmen oder Verspätungen und Ausfälle von Dritten, für welche TAKE iT Travel nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind.
Unfälle und Erkrankungen: Bei Tod, Körperverletzungen oder Erkrankung die von TAKE iT Travel schuldhaft verursacht wurden, haftet TAKE iT Travel nur für den unmittelbaren Schaden. Haftet TAKE iT Travel für Schäden, die von beauftragten Unternehmen (Hotels, Fluggesellschaften usw.) verursacht wurden, sind Ihre Schadenersatzansprüche an TAKE iT Travel abzutreten. In Haftungsfällen, die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei der Benützung anderer Transportunternehmen (Eisenbahn-, Schiffs-, Busunternehmen, usw.) eintreten, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich nach den internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergibt.
Sachschäden: Falls eine Haftung von TAKE iT Travel für Sach- und Vermögensschäden besteht, ist die Schadensersatzpflicht des Reiseveranstalters grundsätzlich auf den zweifachen Reisepreis beschränkt
(vorbehältlich der Haftungsbeschränkungen in internationalen Übereinkommen).
Besondere Veranstaltungen: Ausserhalb des Reiseprogramms können am Ferienziel örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht auszuschliessen, dass die eine oder andere Veranstaltung aufgrund der besonderen lokalen Verhältnisse mit Risiken verbunden ist oder körperliche Voraussetzungen verlangt, die nicht jeder mitbringt. Bei Buchungen von Ausflügen am Ferienort, die nicht über die örtliche TAKE iT Travel Vertretung erfolgen, kann TAKE iT Travel keine Haftung übernehmen.
Sicherstellung: Die von Ihnen im Zusammenhang mit der Buchung bezahlten Beträge sind sichergestellt.
Versicherungen: Wir empfehlen Ihnen zur Deckung der Reiserisiken den Abschluss einer Reiseversicherung (SOS, Assistance, Reisegepäck, Unfall usw.) sofern Sie entsprechende Versicherungen nicht bereits mit genügendem Deckungsumfang abgeschlossen haben. Auskunft erteilt Ihnen TAKE iT Travel oder Ihr Reisebüro.


Annullation oder Auftragsänderung durch Sie

a) Annullation der Reise durch Sie: Falls Sie nach der Bestätigung die Reise nicht mehr antreten können (oder eine Umbuchung, Änderung wünschen), so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle schriftlich  unter Angabe des Grundes mitteilen. Allfällig schon zugestellte Reisedokumente sind der Buchungsstelle zurückzugeben.
b) Bearbeitungsgebühr: Wenn Sie die Reise nicht antreten oder umbuchen, schulden Sie Take it Travel eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- pro gebuchte Person, bzw. CHF 200.- pro Auftrag. Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Bearbeitungsgebühren nicht durch die Annullationskostenversicherung gedeckt sind. Diese Spesen wie auch die Kostenschutzgebühr sind in jedem Fall durch Sie zu bezahlen.
c) Annullationskosten: Die obligatorisch in Rechnung gestellte Gebühr deckt das Annullierungsrisiko in Härtefällen. Als Härtefälle gelten insbesondere Krankheit, Unfall oder Todesfall des Reiseteilnehmers, und seines Reisepartners oder deren direkter Familienangehörigen. Der Nachweis muss schriftlich erbracht werden, und dessen Kontrolle durch einen Vertrauensarzt bleibt vorbehalten. Krankheiten und Unfälle, die bereits zur Zeit der Reservation bestanden, gelten nicht als Härtefall. Wir verweisen auf die detaillierten Bestimmungen in der Police bei den Reisedokumenten. Treten Sie nach der Bestätigung von der Reise zurück (oder buchen Sie die Reise um), und zwar aus einem Grund, der nicht durch die Annullierungskostenversicherung gedeckt ist, so müssen Sie zusätzlich zu den Bearbeitungs- und den Annullationskosten-Schutzgebühren noch die folgenden Kosten in Prozenten des Arrangementpreises bezahlen:

Ab Buchung bis 61 Tage vor Reiseantritt 30%
60 - 31 Tage vor Reiseantritt 50%
30 - 01 Tage vor Reiseantritt 100%
am Abreisetag oder bei nicht Erscheinen 100%

Spezielle Annullierungs- und Umbuchungsbedingungen für Gruppen oder bei einzelnen Leistungen (zBsp. Flugspezialtarife, Rundreisen, usw.) bleiben vorbehalten. 

Linienflüge zu Spezialpreisen und Charterflüge

Die Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren des Fluges gehen in jedem Fall zu Ihren Lasten. Für diese Flüge (Gruppen- und individuelle-Spezialtarife), die wir Ihnen in unseren Katalogen und Angeboten offerieren, gelten die Änderungs- und Annullierungsbedingungen der entsprechenden Fluggesellschaften und Tarifklassen. Die Änderungs- oder Annullierungsgebühr eines Fluges (Linienflug oder Charterflug) betragen bis zu 100% des Flugpreises. Bitte erkundigen Sie sich unbedingt bei der Buchung!


Vorzeitige Rückreise

Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen TAKE iT Travel den Preis für das Reisearrangement nicht zurückerstatten. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden wir Ihnen nach Möglichkeit zurückzahlen. (Beachten Sie die Möglichkeit zum Abschluss einer Rückreisekosten-Versicherung)


Annullation oder Änderung durch uns

Flugtransport: Für den Fall, dass das von TAKE iT Travel verpflichtete Flugtransportunternehmen aus nicht vorhersehbaren Gründen nicht in der Lage ist, die vereinbarten Leistungen mit den vorgesehenen Flugzeugtypen zeitgerecht durchzuführen, behält sich TAKE iT Travel vor, den Transport mit einem anderen Flugtransportunternehmen, anderen Flugzeugtypen oder anderen Flugzeiten auszuführen.
Programmänderungen: TAKE iT Travel behält sich auch in Ihrem Interesse vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, -typen oder -zeiten, usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. TAKE iT Travel bemüht sich jedoch, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.
Höhere Gewalt und Streiks: Falls eine Reise wegen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, politische Unruhen, welche aus Sicherheitsgründen einen Verzicht auf die Durchführung der Reise nahelegen), behördliche Massnahmen oder wegen Streiks aus der Sicht von TAKE iT Travel nicht begonnen werden kann oder vorzeitig abgebrochen werden muss, ist TAKE iT Travel befugt, von der Rückerstattung Ihrer Zahlung die bereits gemachten und nachzuweisenden Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.


Reservierungsgebühr

Für Hotelreservierungen ohne Flug erheben wir eine Nurlandarrangementgebühr von CHF 100.- pro Person, maximal CHF 200.- pro Auftrag. Wenn bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 7 Tage vor Abreise) Leistungen extra angefragt werden müssen, verrechnen wir Ihnen für Telefon-/Telefaxspesen einen Unkostenbeitrag von CHF 60.-.


Gerichtsstand

Im Verhältnis zwischen Ihnen und TAKE iT Travel ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen TAKE iT Travel können nur an unserem Sitz in Root angebracht werden.


Ombudsmann

Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann der Schweizer Reisebranche gelangen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und Ihrem Reiseveranstalter bzw. der Buchungsstelle, bei der Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.
Die Adresse des Ombudsmann lautet:


Ombudsmann der Schweizer Reisebranche
Etzelstrasse 42, Postfach, 8038 Zürich

Tel 044 485 45 35 - Fax 044 485 45 30

info@ombudsmann-touristik.ch  
www.ombudsmann-touristik.ch


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